Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen – Ideenwettbewerb für Soziale Innovationen aus der Hochschullandschaft“
Am 18.10. hat das BMBF eine neue Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen – Ideenwettbewerb für Soziale Innovationen aus der Hochschullandschaft“ veöffentlicht.
Es werden Projekte gefördert, die neuartige Lösungen für drängende gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln und erproben. Die Lösungen stellen Soziale Innovationen dar. Dabei kann es sich um bereits bestehende Ideen aus der Arbeit an Hochschulen oder An-Instituten handeln oder um Ideen, die erst im Rahmen des geplanten Matchathon erarbeitet und in der anschließenden Förderung weiterentwickelt werden.
Den Schwerpunkt der Richtlinie bildet die Förderung von bedarfsgerechten und praxisorientierten Lösungen, die dazu geeignet sind, eine nachhaltige gesellschaftliche Wirkung hinsichtlich der durch sie adressierten Herausforderungen zu erreichen. Daher steht die Erprobung der angestrebten Lösungen in der Praxis, die Zusammenarbeit mit Zielgruppen und Praxispartnern sowie die Weiterentwicklung der Ideen hin zu dauerhaften und selbsttragenden Angeboten im Fokus der Förderung.
Um die benannten Ziele zu erreichen, wird der Ideenwettbewerb „Gesellschaft der Innovationen“ als zweiphasige Förderung ausgerichtet. Ausgangspunkt ist ein zweitägiger Matchathon, der den beiden Förderphasen vorausgeht. Teilnahmeberechtigt am Matchathon mit anschließender Konzeptphase sind volljährige natürliche Personen, die als Studierende, Promovierende, Post-Doc, Nachwuchswissenschaftlerin oder Nachwuchswissenschaftler an staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen sowie An-Instituten in Deutschland eingeschrieben beziehungsweise tätig sind.
Die Richtlinie ist außerdem nicht auf die Förderung bestimmter fachlicher Disziplinen ausgelegt, sondern zielt ausdrücklich auf interdisziplinäre Teamzusammensetzung ab.
Für die Teilnahme am Matchathon ist keine Förderung vorgesehen, das heißt, die Teilnehmenden tragen die entstehenden Ausgaben/Kosten selbst. Die Preisträgerinnen und Preisträger des Matchathon erhalten für die Weiterentwicklung ihrer Idee und die Erstellung eines Konzepts im Rahmen der anschließenden viermonatigen Konzeptphase ein Preisgeld in Höhe von 12 500 Euro.
Umsetzungsphase: Die Zuwendungen in der Umsetzungsphase werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten in einer Gesamthöhe von bis zu 175 000 Euro pro Projekt für Personal-, Sach- und Reisemittel gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Projekt richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts.
Weitere Informationen zu de Richtlinie und dem Bewerbungsprozess finden Sie hier.