Förderaufruf: Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft
Ziel des Förderaufrufs ist es, die Forschungspartner aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte in den europäischen Forschungsraum (ERA) besser einzubinden. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, einen gemeinsamen Wissens- und Innovationsraum zwischen der EU und den offiziellen und potenziellen Beitrittskandidaten sowie weiteren Ländern der Östlichen Partnerschaft zu schaffen. Dieses Ziel kann durch die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen unterstützt werden.
Die Förderung bezieht sich auf Projekte, durch die neue Kontakte hergestellt, bestehende Netzwerke ausgebaut oder neue Netzwerke initiiert werden. Es sollen auch neue Partnerschaften aufgebaut oder konkrete Kooperationsvorhaben vorbereitet sowie neue thematische Kooperationsfelder im Rahmen bereits existierender Partnerschaften eruiert werden. Damit sollen intensive und langfristige Kooperationen der deutschen Seite mit Forschungspartnern aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft ermöglicht werden.
Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs somit internationale Einzel- oder Verbundprojekte, mit denen die Kooperationspartner in die Lage versetzt werden, auf Basis gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit bi- oder multilaterale Konsortien zu bilden. Letztere sollen das Ziel verfolgen, Anträge im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme oder weiterer europäischer Forschungsinitiativen (z. B. EUREKA) vorzubereiten. In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten grundsätzlich möglich.
Somit sind folgende Ausgaben und Kosten zuwendungsfähig:
- Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite
- Ausgaben/Kosten für Workshops oder andere adäquate Austauschformate (einschließlich Online-Workshops oder Maßnahmen virtueller Mobilität)
- Mittel für vorhabenbedingt erforderliches Personal
- Vorhabenbezogene Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Mieten, Transportkosten von Material etc.), Mittel für Geräte und Mittel für Aufträge an Dritte
- Reisemittel für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In der Regel wird eine Zuwendung von maximal 40.000 € je Projekt für eine Laufzeit von in der Regel 24 bis maximal 36 Monaten gewährt. Eine Projektpauschale kann nicht gewährt werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=BRIDGE2ERA_EAP&t=SKI bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 13. März 2024; 25. September 2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin)
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden
Weitere Informationen und die volle Ausschreibung finden Sie auf der Homepage des BMBFs.