Richtlinie: Förderung von Projekten zum Thema Computational Life Sciences

Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Computational Life Sciences“ wird die Entwicklung von innovativen Methoden und Softwarewerkzeugen zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten unterstützt.

Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge zur Erforschung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) voranzutreiben.

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten zur bioinformatischen Methodenentwicklung, in denen durch geeignete moderne Methoden und Algorithmen insbesondere aus der KI der derzeitige Stand der Technik in der Datenintegration und -analyse von PAIS entscheidend vorangebracht wird. Dabei sollen mit Hilfe der neuen Methoden klinisch relevante Fragestellungen adressiert werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.

Im Rahmen der geförderten Projekte sollen Expertinnen und Experten aus IT und Datenanalyse mit Forschenden aus Bereichen wie Modellierung, experimentellen Omics-Technologien, Epidemiologie und weiteren klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen unter anderem Herausforderungen im Bereich der Datenintegration und -analyse mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen adressieren und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von PAIS ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem in 7.1 genannten Projektträger bis spätestens 1. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen zu der Richtlinie finden Sie auf der Homepage des BMBFs.