Forschungsstipendien des Deutsche Polen-Instituts für das laufende Jahr 2024

Das Deutsche Polen-Institut schreibt für das laufende Jahr 2024  Forschungsstipendien für eine Dauer von vier bis sechs Wochen aus.

Bewerbungsfrist ist der 19. Februar 2024.

Ukrainische Wissenschaftler*innen und Personen, die sich mit ukrainischen Forschungsfragen beschäftigen, werden ausdrücklich dazu eingeladen, sich zu bewerben.

 
Zielsetzung der Förderung
Mit der Vergabe von Stipendien werden wissenschaftliche Vorhaben aus dem Aufgabenbereich gefördert, der vom Deutschen Polen-Institut vertreten wird. Die Stipendien sollen den wissenschaftlichen Nachwuchs insbesondere aus Polen und Deutschland in die Lage versetzen, die reichhaltigen Bestände in den Sammlungen des Deutschen Polen-Instituts für ihre Forschungsarbeiten auszuwerten. Dabei sollen sich möglichst jeweils ein polnischer und ein deutscher Stipendiat gleichzeitig in Darmstadt aufhalten. Bewerbungen aus dritten Ländern sind ebenfalls möglich.
 
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.550 Euro (1.150 Euro für besonders qualifizierte Studierende während der Vorbereitung ihrer Abschlussarbeit). Aus diesen Mitteln sind sämtliche Nebenkosten zu tragen (Reisekosten, Unterbringung, Versicherungen).
 
Voraussetzungen für die Bewerbung
Die wissenschaftliche Qualifikation der Stipendienbewerberin/des Stipendienbewerbers wird auf der Grundlage der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft. Förderungsberechtigt sind bevorzugt Graduierte, Doktorandinnen und Doktoranden sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, im Ausnahmefall auch fortgeschrittene Studierende, die mit einer Forschungsaufgabe beschäftigt sind. Sie müssen in der Regel im Arbeitsbereich des Instituts bzw. in den Sammelschwerpunkten der Bibliothek bereits wissenschaftliche Leistungen erbracht haben.
 
Die Bewerberin/der Bewerber muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und diese bei Bedarf schriftlich nachweisen.
 
Verpflichtungen der Stipendiaten
Die Annahme eines Stipendiums bedeutet für die Stipendiatin/den Stipendiaten die Residenzpflicht in Darmstadt. Nach Ablauf des Stipendiums ist ein Ergebnis- und Erfahrungsbericht einzureichen. Außerdem wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber während des Aufenthalts das wissenschaftliche Vorhaben in einem Werkstattgespräch mit den Mitarbeitern des Instituts vorstellt.
 
Verpflichtungen des Deutschen Polen-Instituts
Über die finanziellen Leistungen hinaus sorgt das Deutsche Polen-Institut für einen Arbeitsplatz in den Sammlungen des Instituts und unterstützt die Stipendiatin/den Stipendiaten auch bei anderen organisatorischen Fragen. Das Deutsche Polen-Institut stellt im Rahmen der Möglichkeiten eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Hauses zur wissenschaftlichen Betreuung zur Verfügung.
 
Bewerbungsunterlagen als eine pdf Datei
Bewerber*innen werden gebeten, per Email (an die Adresse info@dpi-da.de) folgende Unterlagen mit dem Stichwort „Forschungsstipendium“ beim Deutschen Polen-Institut einzureichen:
• Ausgefülltes Formblatt (https://www.deutsches-polen-institut.de/assets/Uploads/Stipendium-DPI-Formblatt2022.docx)
• Lebenslauf
• Kurze Projektskizze (2-4 Seiten)
• Ein bis zwei Gutachten zum Projekt
• Zeugniskopien
• Publikationsliste (sofern vorhanden)
 
Ukrainische Bewerber*innen können sich über ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren bewerben.
 
Gründe für die Vergabe oder Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Ansprechpartner: 
Christof Schimsheimer
schimsheimer@dpi-da.de