Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen im Bereich der Fusionsforschung – Nachwuchswettbewerb „Fusionstalente“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Programms „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ sowie unter dem Dach des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung Projekte zu Themen der Fusionsforschung in akademischen Nachwuchsgruppen zu fördern. Mit dem Förderprogramm verfolgt das BMBF das Ziel, schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen. Hierfür sollen technologieoffen Forschungsarbeiten sowohl im Bereich der Trägheitsfusion als auch des magnetischen Einschlusses gefördert werden.

Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist der Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen. Dies soll exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, eigene Arbeitsgruppen auf dem Gebiet der Fusionsforschung aufzubauen und gleichzeitig einen Einstieg in anwendungsorientierte Forschungsprojekte voranzutreiben. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs werden dabei durch die Maßnahme beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Dadurch soll international gebildete Spitzenkompetenz für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden, um zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Insbesondere werden international aufgestellte Forscherinnen und Forscher mit der Erfahrung eines längeren erfolgreichen Studienabschnitts oder Forschungsaufenthalts im Ausland angesprochen.

Im Rahmen des Vorhabens sollen akademische Nachwuchsgruppen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase aufgebaut werden

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Im Rahmen der vorliegenden Förderinitiative sind zwei Auswahlrunden vorgesehen.

  • Die Vorlagefrist für die erste Auswahlrunde endet am 15. Mai 2024.
  • Die Vorlagefrist für die zweite Auswahlrunde endet am 30. April 2025.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind auf Englisch zu verfassen.

Weitere Informationen zu den Richtlinien erhalten Sie hier.