BMBF: Richtlinie zur Umsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

Zweck dieser Fördermaßnahme ist es, über die Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbe­fristete W2- und W3-Professuren den Anteil von Professorinnen an Hochschulen in Deutschland nachhaltig weiter in Richtung Parität zu erhöhen. Darüber hinaus sollen über die Förderung zusätzlicher Stellen für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen im Rahmen der Prädikatsauszeichnung planbare und verlässliche Karriereperspektiven zur Lebenszeitprofessur für Frauen in der Wissenschaft (nachfolgend: zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur) eröffnet werden. Überdies sollen dadurch und durch die Umsetzung der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen im Rahmen von Regelprofessuren die Gleichstellungsstrukturen an den geförderten Hochschulen weiter gestärkt werden.

Gefördert werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren der antragstellenden Hochschule in Form einer Anschubfinanzierung. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen.

Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

Frist für die zweite Einreichungsrunde: 31. August 2024.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-02-Bekanntmachung-Professorinnenprogramm.html