BMBF: Richtlinie zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“
Zuwendungszweck ist die Förderung von selbständigen eHealth-Forschungsgruppen unter der Leitung von Wissenschaftlerinnen an Hochschulen.
Mit dem modular aufgebauten Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF durch die gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern früher Karrierestadien dazu beitragen, die besten Köpfe für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu gewinnen und die Entwicklung innovativer In-silico-Ansätze für die Gesundheitsforschung vorantreiben.
Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, durch innovative, insbesondere auch KI-basierte, In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern. Gleichzeitig sollen qualifizierte Wissenschaftlerinnen im Bereich eHealth auf ihrem Weg zur Lebenszeitprofessur oder einer vergleichbaren Führungsposition unterstützt und so dauerhaft im Wissenschaftssystem gehalten werden.
Die Förderrichtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zu den gleichstellungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehört, die Chancen von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu erhöhen, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an exzellente deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen mit Promotion oder Habilitation („Postdocs“ bis einschließlich Juniorprofessorinnen-W1 beziehungsweise W2 ohne Tenure Track), die an einer deutschen Hochschule an der Schnittstelle von MINT und Gesundheitsforschung arbeiten wollen. Inhaberinnen von befristeten Junior- (W1-) oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W2) ohne Tenure Track sind antragsberechtigt. Positiv zwischenevaluierte Juniorprofessorinnen, Inhaberinnen vergleichbarer Qualifizierungsprofessuren mit Tenure Track sowie Wissenschaftlerinnen, die bereits berufen sind beziehungsweise vergleichbare Leitungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen besetzen, können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/01/2025-01-15-bekanntmachung-zukunft-e-health.html