Preis Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften | Krebsforschung | Nominierung bis 30.09.26
NOMINIERUNGSAUFRUF
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften vergibt im Jahr 2027 im Bereich der Biowissenschaften und Medizin den
PREIS DER BERLIN-BRANDENBURGISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN GESTIFTET VON DER MONIKA KUTZNER STIFTUNG ZUR FÖRDERUNG DER KREBSFORSCHUNG
mit dem herausragende wissenschaftliche Leistungen junger Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiet der Krebsforschung ausgezeichnet werden sollen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und kann jährlich verliehen werden.
Eine feste Altersgrenze ist nicht vorgegeben. Der Preis richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich bereits in einem frühen Stadium ihrer Laufbahn durch maßgebliche Forschungs-beiträge ausgezeichnet haben. Die Preisträgerinnen und -träger sollen gemessen an der von ihnen erbrachten Leistung als jung angesehen werden können.
Die von der Biowissenschaftlich-medizinischen Klasse der Akademie eingesetzte Findungskommission bittet, ihr geeignete Vorschläge per E-Mail bis spätestens 30. September 2026 an Dr. Karin Elisabeth Becker, Leiterin des Präsidialbüros der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (E-Mail: becker@bbaw.de) zuzuleiten.
Selbstbewerbungen um den Preis sind nicht möglich.
Für eine Nominierung bitten wir zunächst, das entsprechende Formblatt (s. nachfolgende Website) sowie eine Übersicht über die zehn wichtigsten Publikationen einzureichen. Wenn ein/-e Kandidat/-in in die engere Wahl gezogen wird, werden wir uns erlauben, an die Vorschlagenden mit der Bitte um Einreichung weiterer Unterlagen heranzutreten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so steht Ihnen Frau Dr. Becker (Tel.: +49 30 20370-241) als erste Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Das Formblatt und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bbaw.de/die-akademie/auszeichnungen/preise/preis-der-akademie-gestiftet-von-der-monika-kutzner-stiftung
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren und unter Hinzuziehung externer Gutachterinnen und Gutachter. Über die Empfehlung der Kommission wird nach Beratung in der Klasse durch die Versammlung der Akademiemitglieder im Juni 2027 entschieden.