Wege ins Ausland – Erasmus-Aufenthalte – Fortbildungen auch für Hochschulverwaltungs- und Laborpersonal! Förderperiode 2016
Bewerbungstermin ist der 30.07.2016 für die Förderperiode 2016 (Laufzeit Juli 2015 – Mai 2018)!
Seit 2007 können im Rahmen des ERASMUS Programms nicht nur Studierende und Dozenten, sondern auch sonstiges Hochschulverwaltungs- und Laborpersonal für einen Auslandsaufenthalt in einem am ERASMUS-Programm teilnehmenden Land gefördert werden.
Umfassende Infos sind auf der FAU Homepage zu finden.
Förderfähig sind z.B. Aufenthalte an Partnerhochschulen zum Zwecke der Weiterbildung sowie sonstige fachliche Fortbildungen an Bildungseinrichtungen, Sprachschulen, etc. im europäischen Ausland, sowie ab 2016 Hospitationen an ausgewählten Hochschulen in den sog. Erasmus-Partnerländern (für die FAU sind dies Libanon, Ägypten, Marokko, Jordanien, Israel, Bosnien und Serbien).
Mit diesem Förderprogramm soll ein Beitrag zur Internationalisierung der Hochschulen geleistet werden. Die Aufenthalte / Weiterbildungsmaßnahmen sollen mindestens 2 volle Arbeitstage umfassen (plus 2 Reisetage), besser noch 5 Arbeitstage. Für genannten Hochschulen in Partnerländern ist die Dauer 5 Arbeitstage plus 2 Reisetage.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten unterstützt Interessenten bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen zur Vorbereitung eines solchen Weiterbildungsaufenthaltes. Alles Weitere ist vom Bewerber selbstständig zu organisieren (Reise, Unterbringung).
Viele Universitäten organisieren sogenannte „Staff Training Weeks„, für die sich Mitarbeiter ihrer Partnerhochschulen bewerben können. Entsprechende Ausschreibungen werden den FAU-Bewerbern dann passend zu den von ihnen im Bewerbungsformular genannten Prioritäten weitergeleitet. Für Bibliotheksmitarbeiter sowie IT und ZUV außer L werden an Partnerunis nur selten organisierte Staff Weeks zu geeigneten Themen angeboten, so dass meist eine individuelle Platzsuche für ein sogenanntes „Work Shadowing“ (= Hospitation) notwendig ist.
Es wird um frühzeitige Kontaktaufnahme mit Frau Bianca Köndgen gebeten, um abzuklären, ob ausreichend Fördermittel für eine geplante Maßnahme zur Verfügung stehen und ob der geplante Auslandsaufenthalt den Förderkriterien entspricht.
Vorteile einer Erasmus Staff Mobility:
– Einblicke, wie andere International Offices oder (Verwaltungs-)Abteilungen oder Bibliotheken im Ausland arbeiten
– Neue Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit
– Knüpfen neuer Kontakte
– Vertiefung der bestehenden Kooperation und besseres Kennenlernen der Partneruniversität
– Werbung für die eigene Universität im Ausland
– Erfahrungsaustausch nicht nur mit Kollegen eines, sondern gleich mehrerer Länder, neue Perspektiven
Erfahrungsberichte von Kolleginnen
Die EU sieht vor, dass voranging Personen gefördert werden dürfen, die noch KEINE solche Staff Mobility absolviert haben. Wer also schon einmal teilgenommen hat, wird auf eine Warteliste gesetzt und kann nur gefördert werden, wenn Restmittel vorhanden sind.