Kulturpreis 2022 der Bayerischen Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung beabsichtigt, auch im Jahr 2022 einen Preis für hervorragende Leistungen auf kulturellem und sozialem Gebiet zu vergeben.
Die Dotation des Preises beträgt 30.000 Euro. Vorschlagsberechtigt ist jeder Bewohner Bayerns und bayerische Institutionen. Bitte beachten Sie die Preisvergaberichtlinien der Bayerischen Landesstiftung.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gibt von der beabsichtigten Preisverleihung Kenntnis und stellt anheim, Personen oder Personengruppen, die für eine Auszeichnung mit dem Kulturpreis in Betracht kommen, der Bayerischen Landesstiftung, alter Hof 2, 80331 München, zu benennen. Die Vorschläge mit Begründung sollen gemäß den Richtlinien bis spätestens 31. März 2022 ausschließlich und direkt bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung eingegangen sein (Alter Hof 2, 80331 München)
Auszeichnungswürdige Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege.
Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten der Musik, Literatur, bildender Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind, im Bereich der Musik auch, wenn es sich um solistische oder kammermusikalische Leistungen handelt.
Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.