Vortragsreisenprogramm des DAADs: Bewerbung jederzeit möglich

Dieses Programm fördert Vortragsreisen deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ins Ausland außerhalb von Kongressen und Konferenzen.

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti. Promovierende sind nur dann bewerbungsberechtigt, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr. Angestellte außeruniversitärer Einrichtungen und Freiberufler sind während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion bewerbungsberechtigt. Die Fünf-Jahres-Frist kann sich verlängern, wenn für diesen Zeitraum Kindererziehungszeiten für Kinder unter 12 Jahren nachgewiesen werden.

Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes stellt der DAAD Förderungen für Vortragsreisen auf Einladung ausländischer Wissenschaftseinrichtungen bereit. Das Programm soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen anzunehmen, um außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.

Der DAAD fördert Vortragsreisen unter Beachtung folgender Kriterien:

  • Plausible Begründung der Reise (Bedeutung der Reise für die beruflichen/fachlichen Perspektiven der Bewerberin/des Bewerbers, für das Fachgebiet und für die internationale wissenschaftliche Kooperation)
  • Akademische Leistungen, u.a. auch Stationen im Ausland und Auszeichnungen
  • Publikationsleistung der letzten fünf Jahre (Anzahl und Impact)
  • Verhältnis von Kosten der Reise und wissenschaftlichem Ertrag
  • Verfügbares Budget

Es wird ein Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen Reisekostenpauschale angeboten:

 

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Bewerbung muss spätestens 1 Monat vor dem geplanten Vortragsdatum beim DAAD vorliegen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des DAADs.

FAQ für die Förderung von Vortragsreisen ins Ausland.