Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2025–2027 für Geistes- & Sozialwissenschaftler*innen
Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.
Format
Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Die Teilnehmer*innen einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens zwölf, höchstens 16 Wissenschaftler*innen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Die Teilnehmer*innen des jeweiligen Landes sollen an unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich.
Antragstellung und Koordination einer Trilateralen Forschungskonferenz übernehmen je ein*e Wissenschaftler*in aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Antragsteller*innen müssen für die gesamte Dauer der Trilateralen Forschungskonferenzen eine institutionelle Anbindung an eine Forschungs- oder Hochschuleinrichtung ihres Landes nachweisen.
Frühe Karrierephase
Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit kann nur gewählt werden, wenn sich vom antragstellenden Trio mindestens zwei Antragsteller*innen sowie mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen in der definierten Postdoc-Phase befinden. Es gelten dann folgende Bedingungen: zweijährige Förderung mit insgesamt zwei (statt drei) Treffen und mit einer Gruppe von mindestens neun, höchstens zwölf Teilnehmer*innen, wobei alle drei Länder mit mindestens zwei (bei mehr als neun Teilnehmer*innen mindestens drei) Personen vertreten sein müssen.
Außerdem wird bei dieser Variante eine institutionelle Anbindung der Antragsteller*innen nur noch für mindestens ein Jahr ab Bewilligung vorausgesetzt. Sie muss für das zweite Förderjahr im Laufe des ersten erneut nachgewiesen oder die Projektleitung auf ein anderes Mitglied der Gruppe übertragen werden, das sich seinerseits noch in der definierten Postdoc-Phase befindet und bei dem die geforderte institutionelle Anbindung auch für das zweite Förderjahr gegeben ist.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 14. April 2024.