Deadline 14.03.2013: Förderung für Akademische Gründer/innen

Das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) fördert Unternehmensgründerinnen und -gründer an bayerischen Hochschulen im Rahmen einer halben Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (mit Universitätsabschluss: TV-L E13) für zwei Jahre.

Voraussetzung ist, dass das Studium oder Beschäftigungsverhältnis nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Insbesondere für EXIST-Gründerstipendiaten ist das FLÜGGE-Programm interessant: Bietet eine Bewerbung doch die Möglichkeit, eine weitere Anschlussförderung von i.d.R. 1 Jahr nach dem Stipendium zu erhalten – vorausgesetzt ein weiterer Finanzierungsbedarf ist notwendig.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag über das Gründerbüro der jeweiligen Hochschule eingereicht wird und ein 10-seitiger Businessplan notwendig ist – wir empfehlen Ihnen daher bei Interesse, umgehend Kontakt mit dem Gründerbüro aufzunehmen!

Bewerbungsschluss: Freitag, 14. März 2013 (Eingang der Unterlagen beim Projektträger).

Frühest möglicher Förderbeginn: 1. August 2013 (späterer Förderbeginn möglich)

Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter:

http://www.fluegge-bayern.de

Kontakt Gründerbüro:

Markus Vollmuth
Gründerberater
Tel.: 09131 85 25864
markus.vollmuth@fau.de