BMBF: Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen unter Leitung von Frauen im Bereich der KI

Mit der Förderung „ExperTeam4KI“ zielt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) darauf ab, Nachwuchswissenschaftlerinnen im Bereich Künstliche Intelligenz beim Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe und der eigenständigen Arbeit an innovativen, fachübergreifenden Forschungsideen zu unterstützen.

Zuwendungszweck ist die Erforschung von KI-Fragestellungen zu neuartigen und innovativen Themen durch KI-Nachwuchsgruppen, die durch Frauen geleitet werden. Durch die Förderung soll Forscherinnen ermöglicht werden, eine eigenständige Arbeitsgruppe aufzubauen, das wissenschaftliche Profil zu stärken und die eigene Sichtbarkeit in der Community zu erhöhen. Für anwendungsnahe Forschungsthemen soll zudem ein Transfer von Ideen in die Wirtschaft erleichtert werden.

Die Nachwuchsgruppen sollten Arbeiten an einem oder mehreren der nachfolgenden Themengebiete durchführen:

  • Grundlagen der KI: Zuverlässigkeit, Wissensrepräsentation, Umgang mit Unsicherheite
  • Maschinelles Lernen: neue Lernmethoden, Robustheit, Validierungsverfahren
  • Ressourceneffiziente KI-Systeme: daten- und/oder energiesparsame KI, Optimierung der Performance von KI in Training und Inferenz
  • Hybride KI: Integration von maschinellen Lernverfahren und modellbasierter KI
  • KI-basierte Datenanalyse und Wissensextraktion: Sprach-, Text- und Bildverstehen, multimodales Lernen, Knowledge Refinement

Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung ausgewählte Nachwuchsgruppen mit bis zu 1 300 000 Euro (inklusive Projektpauschale) über einen Zeitraum von längstens 36 Monaten fördern. In dieser Summe sind Mittel für bis zu drei Mitarbeitende, weitere studentische Hilfskräfte, Reisen, Anschaffungen und sonstige Ausgaben beziehungsweise Kosten enthalten. Zusätzlich zu den oben genannten Mitteln kann die eigene Stelle der Nachwuchsgruppenleitung finanziert werden, falls diese nicht aus anderen Mitteln finanziert wird.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Für die Einreichung läuft die Frist bis zum 11. Dezember 2023. Die eingegangenen Projektskizzen werden, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Begutachtender, nach vorgegebenen Kriterien bewertet.

Weitere Informationen zu der Förderung und der Bewerbung finden Sie hier.