Richtlinie zur Umsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder
Mit dem Professorinnenprogramm 2030 (PP 2030) möchten Bund und Länder die Anzahl der Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs in Richtung Parität dynamisch erhöhen, (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur fördern und sie im Wissenschaftssystem halten sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen auch strukturell noch stärker verankern.
Zweck dieser Fördermaßnahme ist es, über die Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren den Anteil von Professorinnen an Hochschulen in Deutschland nachhaltig weiter in Richtung Parität zu erhöhen. Darüber hinaus sollen über die Förderung zusätzlicher Stellen für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen im Rahmen der Prädikatsauszeichnung planbare und verlässliche Karriereperspektiven zur Lebenszeitprofessur für Frauen in der Wissenschaft (nachfolgend: zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur) eröffnet werden. Überdies sollen dadurch und durch die Umsetzung der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen im Rahmen von Regelprofessuren die Gleichstellungsstrukturen an den geförderten Hochschulen weiter gestärkt werden.
Gefördert werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren der antragstellenden Hochschule in Form einer Anschubfinanzierung. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen.
Das Professorinnenprogramm 2030 hat drei Einreichungsrunden. Auf alle drei findet die vorliegende Förderrichtlinie gleichermaßen Anwendung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/02/2023-02-02-Bekanntmachung-Professorinnenprogramm.html