Die Förderkriterien hinsichtlich Qualitätssicherungsverfahren oder Kostenobergrenzen sind unverändert zu den Vorjahren. Es ist jedoch zu beachten, dass bereits seit Mai 2018 bei jeder Förderung eine Eigenbeteiligung in Höhe von 25% des Bruttobetrags nötig ist. Diese kann jedoch aus vorhandenen Mitte...