Deadline 10.09.2011: Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung
Bis zu 5.000 Euro stehen im Rahmen der „Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zur Unterstützung der Organisation von Tagungen, Symposien, summer schools etc. im Bereich der Genderforschung zur Verfügung.
Formlose Antrage können laufend – jedoch spätestens bis 10. September 2011 – an die Frauenbeauftragte der Universität eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Antrag ist auf dem Postweg und per E-Mail einzureichen und er sollte folgende Punkte beinhalten:
- Projektskizze und ausführliche Kostenaufstellung
- Nachweis der Anbindung an einen Lehrstuhl bzw. eine Professur.
Einzureichen ist der Antrag bei: Büro der Frauenbeauftragten, Bismarckstr. 6, 91054 Erlangen
Eine Beratung vor Antragstellung durch die Leiterin des Büros der Frauenbeauftragten, Frau Dr. Enzelberger, wird empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Frauenbeauftragten.