Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

Zweck der Förderung im Rahmen von GO-Bio next ist es, Forschungsansätze mit hohem Wertschöpfungspotenzial in einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer erfolgreichen Unternehmensgründung bilden können. . Im Ergebnis weisen die Forschungsansätze durch die erfolgreich absolvierten Entwicklungsschritte einen höheren Reifegrad auf und sind durch dieses „De-Risking“ für potenzielle Investoren attraktiv. Damit wird die Brücke zwischen akademischer Forschung und industrieller Entwicklung in den neu gegründeten Unternehmen geschlagen. Erfolgreiche Ausgründungen aus Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden in der zweiten Förderphase der Maßnahme in Bezug auf die branchenspezifischen Herausforderungen junger Unternehmen unterstützt.

Gefördert werden Gründungsteams aus der Wissenschaft, die innovative FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.

Stichtagen für die Einreichung von Projektskizzen (in elektronischer Form und in deutscher oder englischer Sprache): 15. März und 15. September jedes Jahres.

Weitere Infos: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-06-Bekanntmachung-GO-Bio-next.html#searchFacets