Neue Rahmenpromotionsordnung in Kraft getreten!
Seit 22.01.2013 ist die neue Rahmenpromotionsordnung (RPromO) der FAU in Kraft.
Die RPromO regelt das Promotionsverfahren an der FAU für alle Fakultäten und wird durch die Bestimmungen der ebenfalls neu inkraftgetretenen spezifischen Fakultätspromotionsordnungen (FPromOs) ergänzt.
Ziel der Änderung ist es, einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen und für Transparenz zu sorgen.
Was ist neu:
- verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens
- Eröffnung des Verfahrens (bei Abgabe der Dissertation) erst nach Zulassung möglich
- Abgabe der Dissertation in maschinenlesbarer Form für alle verpflichtend
- einheitliche Dokumente zur Zulassung (§ 8 RPromO und § 8 FPromOs) und Eröffnung des Verfahrens (§ 9 RPromO und § 9 FPromOs)
- Überarbeitete, personalisierte Anträge (mit allen Erklärungen und geforderten Dokumenten) stehen in der Doktorandendatenbank docDaten zum Download bereit.
- Die Fortschritte im Verwaltungsablauf Ihres Promotionsverfahrens sind dort nach Anmeldung ebenfalls einsehbar.
Weitere Hinweise sowie die Texte der Promotionsordnungen finden Sie auf den Websites der Graduiertenschule der FAU.