Inhalt

Promotionsförderung (Friedrich-Naumann-Stiftung)

Es werden pro Jahr ca. 150 Promovierende aus dem In- und Ausland gefördert, die ein überzeugendes und innovatives Forschungsvorhaben bearbeiten und zur Promotion an einer Hochschule zugelassen sind. Die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen. Die wissenschaftliche Arbeit sollte einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist: 30.04.2024

Interessierte des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften können sich gerne an Herrn Prof. Dr. Klaus Moser wenden.