Inhalt

Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen (FAU)

Für besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung ihrer aktiven Teilnahme an Tagungen oder Workshops im In- und Ausland.

Bewerbungen für die Förderung Ihrer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen richten Sie bitte frühzeitig an die Frauenbeauftragte des Fachbereichs. Sie wird Ihre Bewerbung auf fachliche Relevanz der Tagung und Förderwürdigkeit prüfen und an die zuständige Ansprechpartnerin weiterleiten.

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen dem Büro für Gender und Diversity mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt zur Bearbeitung vorliegen.

Promotionstipendien, Druckkostenzuschüsse, Reisekostenzuschüsse und Projekte (FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH)

Gegründet wurde die FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH im Jahr 1959, indem die damalige Mehrheitsgesellschafterin der Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Allgemeine Verlagsgesellschaft mbH, in die FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH umgewandelt wurde.

Die FAZIT-STIFTUNG fördert die Promotion an Hochschulen durch

  • Stipendien
  • Druckkostenzuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse
  • Projekte

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist: laufend

Reisebeihilfen (Fritz-Thyssen-Stiftung)

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten Förderungsbereichen, insbesondere im Rahmen der Projektförderung.

Unabhängig von einer Projektförderung können auch ausschließlich Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit stehen. Allgemeine Bildungsreisen und Exkursionen können nicht gefördert werden.

Antragstellung:
Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen müssen in der Regel promoviert sein.

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist: offen

Beihilfen der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung (FAU)

Die Stiftung fördert die Lehre und Forschung in den Fächern der ehemaligen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät der FAU. Sie soll insbesondere den Austausch von Dozenten und Studenten mit der Universität St. Gallen (Schweiz) und der Universität Bern fördern.

Die Stiftung fördert Vortragsreisen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, aber auch die Durchführung von Workshops und kleineren Tagungen. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die aus anderen Mitteln nicht oder nicht vollständig finanziert werden können. Anträge können laufend gestellt werden.

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist: laufend (siehe Termine der Vorstandssitzungen im Leitfaden)