Bei der Fritz Thyssen Stiftung können Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem geisteswissenschaftlichen, einem sozialwissenschaftlichen oder biomedizinischen Forschungsvorhaben stehen.
Bewerbungsfrist: Anträge auf Reisebeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen