Für die Förderung von Wissenschaftlerinnen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät stehen ab sofort Mittel aus dem Innovationsbündnis Hochschule 4.0 zur Verfügung.
Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen können sich für eine kurzfristige Zwischenfinanzierung bewerben. Diese greift dann, wenn die nahtlose Weiter- bzw. Anschlussfinanzierung durch Forschungsprojekte nicht gewährleistet werden kann.
Bewerbungsfrist: bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel (max. 31.12.2021)