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Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung (FAU)

Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zugehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers zur FAU. Bezuschusst werden können Veranstaltungsformate wie Tagungen, Symposien, summer schools etc. zu Genderforschungsthemen, die an der FAU ausgerichtet werden. Lehrveranstaltungen können nicht finanziert werden. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.

Anträge sind bis zum 15. April 2025 im Büro für Gender und Diversity auf dem Postweg und per E-Mail (gender-und-diversity(at)fau.de) einzureichen.

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Bewerbungsfrist: 15.04.2025

Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) (FAU)

Seit dem Jahr 2008 stellt der Freistaat Bayern allen bayerischen Universitäten Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre (FFL) bereit. Aus den Fördermitteln werden auf Antrag sowohl Stipendien finanziert als auch anteilig Projekte im Bereich der Genderforschung gefördert.

Die Stipendien werden an Wissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben, die an einer der fünf Fakultäten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

  • ihre Promotion abschließen,
  • sich in der Postdoc- oder Habilitationsphase befinden bzw.
  • ihre Habilitationsschrift bereits eingereicht, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen haben.

Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben.

Eine Anbindung an die FAU durch eine Betreuerin/einen Betreuter oder eine Mentorin/einen Mentor muss eindeutig sein. Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal 12 Monate, im Fall der Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 6 Monate. Das Stipendium muss zwischen dem 01.06. und dem 01.09., in der Regel zum Monatsanfang, angetreten werden. Das Stipendium darf kein Ersatz für ein bestehendes Arbeitsverhältnis sein.

Es werden zwei Infoveranstaltungen via Zoom für die FFL Stipendien angeboten:

  1.   11.12.2024 14 Uhr – 15:30 Uhr
  2.   22.01.2025 10 Uhr – 11:30 Uhr

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Bewerbungsfrist: 28.02.2025

 

ERC Consolidator Grants (EU)

Die ERC Förderlinie Consolidator Grants (CoG) fördert exzellente vielversprechende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren eigene unabhängige Arbeitsgruppe sich in der Konsolidierungsphase befindet.

Als Grundlage für die Bewertung dienen abhängig von Forschungsfeld und Karrierezeitpunkt bestimmte Benchmarks. So sollten Antragstellende wichtige Publikationen ohne ihren Promotionsbetreuenden nachweisen können. Weitere Benchmarks sind Publikationen als Erstautorin oder Erstautor in führenden internationalen Zeitschriften, Monographien, Patente, Vorträge auf internationalen Konferenzen oder nationale und internationale Wissenschaftspreise.

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Informationen der NKS ERC

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Bewerbungsfrist: 14.01.2025

Projektförderung zum Thema „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ (BMBF)

Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Entwicklung und Innovationskraft im Bereich des Erkennens und Abwehrens von Desinformation nachhaltig zu stärken sowie effektive Lösungen für den Umgang mit Desinformationskampagnen und digitaler Manipulation voranzubringen. Die Forschungsexpertise und gesellschaftliche Medienkompetenz sollen ausgebaut und der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis befördert werden.

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Bewerbungsfrist: 31.10.2024

Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen (FAU)

Für besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung ihrer aktiven Teilnahme an Tagungen oder Workshops im In- und Ausland.

Es ist das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen.

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Bewerbungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen dem Büro für Gender und Diversity mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt zur Bearbeitung vorliegen.

Beihilfen der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung (FAU)

Die Stiftung fördert die Lehre und Forschung in den Fächern der ehemaligen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät der FAU. Sie soll insbesondere den Austausch von Dozenten und Studenten mit der Universität St. Gallen (Schweiz) und der Universität Bern fördern.

Die Stiftung fördert Vortragsreisen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, aber auch die Durchführung von Workshops und kleineren Tagungen. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die aus anderen Mitteln nicht oder nicht vollständig finanziert werden können. Anträge können laufend gestellt werden.

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Bewerbungsfrist: laufend (siehe Termine der Vorstandssitzungen im Leitfaden)