Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis einen mit jeweils max. EUR 3.000 dotierten Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss. Der Zuschuss wird vergeben für die Erstveröffentlichung herausragender, praxisnaher Arbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu den Themengebieten Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion.
Bewerbungsfrist: 31.10.2024