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Druckkostenzuschüsse (Stiftungen Kapitalmarktforschung, Kapitalmarktrecht und Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte )

Jede der drei Stiftungen vergibt auf jährlicher Basis einen mit jeweils max. EUR 3.000 dotierten Veröffentlichungs- und Druckkostenzuschuss. Der Zuschuss wird vergeben für die Erstveröffentlichung herausragender, praxisnaher Arbeiten zu Fragen des Kapitalmarktes und des Aufsichtsrechts oder zu den Themengebieten Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte, vorzugsweise mit Bezug zum Verbriefungsmarkt und zur Kapitalmarktunion.

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Bewerbungsfrist: 31.10.2024

Support for science communication

Es gibt ein neues Beratungsangebot für Wissenschaftler:innen, die Angriffen und Konflikten in der Wissenschaftskommunikation ausgesetzt sind.

Gemeinsam mit dem Bunderverband Hochschulenkommunikation und Wissenschaft im Dialog hat die Hochschulenrektorenkonferenz (HRK) im Juli „Scicomm-Support“, eine bundesweite Anlaufstelle zur Unterstützung bei Angriffen und unsachlich ausgetragenen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation, in Betrieb genommen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben der HRK oder unter https://scicomm-support.de/.

Rundschreiben

Connex – Wiwi-Netzwerk-Förderung (Dr. Hans Riegel-Stiftung)

Die Dr. Hans Riegel-Stiftung bietet jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, die in Deutschland tätig sind, eine Förderung zum aktiven Aufbau eines wissenschaftlichen
Netzwerkes.

Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Zielgruppe umfasst jedoch nur Forschende ab dem 3. Jahr der Promotion sowie
Post-Docs bis zum 3. Jahr nach der Promotion.

Interessierte Nachwuchswissenschaftler*innen richten ihre Bewerbung bitte direkt an die Dr. Hans Riegel-Stiftung. Einzuhaltende Stichtage gibt es nicht.

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Bewerbungsfrist: laufend

Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen (FAU)

Für besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung ihrer aktiven Teilnahme an Tagungen oder Workshops im In- und Ausland.

Es ist das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen.

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Bewerbungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen dem Büro für Gender und Diversity mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt zur Bearbeitung vorliegen.

Bayerisch-tschechische akademische Projekte 2024 (Bayerisch-tschechische Hochschulagentur)

Das Programm fördert akademische Projekte bayerischer Hochschulen mit Partnern aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich in Tschechien. Ziel dieses Programms ist es, den Weg für fortführende Kooperationen in Forschung und Lehre zu ebnen, sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf spätere Drittmitteleinwerbung, etwa für Anträge auf Forschungsförderungsprogramme der EU.

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Bewerbungsfrist: laufend möglich bis 10.12.2024 (vorbehaltlich der Fördermittelausschöpfung)

Mobilitätsbeihilfen Tschechien 2024 (Bayerisch-Tschechische Hochschulagentur)

Studierende, Lehrende und Forschende aus Bayern und Tschechien können in Kooperation mit ihren wissenschaftlichen Betreuerinnen und Betreuern bzw. mit Lehrkräften bayerischer Hochschulen Mobilitätsbeihilfen für Forschungsaufenthalte in Tschechien bzw. in Bayern beantragen. Maximale Fördersumme: 1.000 €

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Bewerbungsfrist: laufend möglich bis 10.12.2024 (vorbehaltlich der Fördermittelausschöpfung)