Die DBU vergibt jährlich bis zu 50 Promotionsstipendien. Die Stipendien werden an qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler mit Promotionsberechtigung und überdurchschnittlichem Hochschulabschluss vergeben (Gesamtnote mindestens sehr gut bzw. gut; Rechtswissenschaften: mindestens vollbefriedigend). Die wissenschaftliche Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die Arbeit durchgeführt wird, muss in der Bundesrepublik Deutschland tätig sein
Bewerbungsfrist: 15.01.2025