Autonomes Fahren ist die Zukunft. Sagt Tesla. Und viele Zukunftsforscher und die Automobilindustrie. Und im doppelten Sinne ironischerweise die Deutsche Bahn.
In ihrem aktuellen TV-Spot lässt sie autonome Autos auf großer Fahrt dahinbrausen mit wahlweise einem Kind hinterm Steuer, einem Hund, einem schlafenden Fahrer und während Fahrer und Beifahrer bei 180 Sachen auf der Autobahn im Fond einer Tätigkeit nachgehen, die traditionell bei stehendem Wagen im Autokino praktiziert wird. Falls jemand den Spot noch nicht gesehen hat (auch im Netz zugänglich): Die Bahn macht sich über den Gedanken lustig, dass dies alles von der Automobilindustrie als „Zukunft“ beschrieben wird, während man es im abschließend durchs Bild zischenden ICE doch schon längst haben kann – ob einschließlich der Autokino-Praxis oder nicht, lässt die Bahn offen. Offen bleibt bei diesem Gedanken dagegen nicht die drohende Abschaffung eines kompletten Berufsstandes.
Wenn ganze LKW-Flotten einmal autonom unterwegs sein werden – was passiert dann mit den LKW-Fahrern? Die Digitale Transformation. Ich entschuldige mich für diesen Kalauer. Ein Witz ist das sicher nicht. Eben weil das alles kein Witz ist, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftungsgrundlage für autonomes Fahren legen soll. Sagt das Gesetz.
Der diensthabende Minister sagt, dass er mit dem Entwurf „das modernste Verkehrsrecht der Welt“ aus der Taufe heben woll(t)e. Das sind zwei relativ abstrakte Umschreibungen der ganz konkreten Frage: Wenn der Autopilot einen Unfall baut – wer ist schuld? Na, der Autopilot! Sagen wir juristischen Laien und demonstrieren wieder einmal, wie viel wir von Recht und wie wenig wir von Gesetzen verstehen.
Denn der Gesetzentwurf sagt, wenn man denn der wie üblich leicht verständlichen und umgangssprachlich formulierenden Gesetzessprache dank Zweitstudium zu folgen willens und im Stande sein sollte, etwas anderes. Es macht Radio Eriwan und beantwortet die Frage nach der Haftung mit: im Prinzip der Fahrer.
Und mit einem Federstrich sind all die schönen Tätigkeiten, die wir uns beim Gedanken ans autonome Fahren ausgemalt haben, gestrichen: Schlafen, E-Mails tippen und lesen, essen, einen Film anschauen, sich rasieren, frisieren, mani- und pediküren, die Kundenkorrespondenz pflegen oder in meinem Fall die nächste Vorlesung vorbereiten… All die Vorteile, die das autonome Fahren eigentlich hätte bringen sollen: Weg. Erledigt. Haftungstechnisch betrachtet.
Denn wenn der Autopilot eine „ungewollte Kaltverformung“ begeht (wie Kfz-Mechaniker zum Blechschaden sagen) oder gar Personenschaden anrichtet, trägt nicht er oder sein Hersteller, sondern weiterhin der menschliche Fahrer die Verantwortung. Als ob er selber gefahren wäre! Per Gesetz wird sozusagen die Haftung vom Fahrer auf den Beifahrer verschoben.
Der Gesetzentwurf sagt: Nicht der Autopilot oder der Hersteller, sondern der Fahrer wird in Regress genommen, wenn der Autopilot einen Unfall verursacht. Denn per Gesetz muss der Fahrer, also der menschliche, echte Fahrer, selbst eingreifen, sobald das euphemistisch als „selbstfahrend“ bezeichnete System ihn dazu auffordert oder die Voraussetzungen für den bestimmungsgerechten Einsatz des autonomen Fahrens wegfallen. Er muss daher ständig das Geschehen verfolgen und darf eigentlich gar nichts nebenher machen. Vor allem nicht im Fond. Damit geht der Spaßfaktor des autonomen Fahrens asymptotisch gegen Null. Das Gesetz, sollte es denn so verabschiedet werden, würde im Grenzfall sicher keinen Fahrer von den beschriebenen und vielen anderen Nebenbeschäftigungen abhalten – aber dann haftet er oder sie eben, wenn es kracht. Nicht der Autopilot. Und nicht der Hersteller, der durch weitgehendes Nichtvorkommen im Gesetzentwurf auffällt. Warum?
Wieder einmal erkennen wir normalsterblichen Steuerzahler ehrfurchtsvoll den erweiterten Fokus der politischen Perspektive: Wer per Gesetz aus der Verantwortung herausgenommen wird, kann die Leittechnologie einer modernen Mobilität ungestört weiterentwickeln. Keine störenden Haftungsklagen, die nur aufhalten. Das ist auch eine Art der Wirtschaftsförderung, von der immerhin wir alle durch gesicherte und neu geschaffene Arbeitsplätze und ein sicheres Steueraufkommen profitieren. So gesehen macht das alles Sinn.
Wir sollten die Haftungsfrage lediglich im Hinterkopf behalten, wenn wir uns dereinst ans Steuer setzen und selbes dem Autopiloten überlassen. Oder wenn wir als letztes Fahrzeug hinter der Staukolonne zum Halten kommen und hinter uns im Rückspiegel einen autonom fahrenden LKW heranbrausen sehen …