Archiv für den Tag: Montag, 6. Februar 2023

Gesetz mit unglaublichem Namen

Anfang des Jahres trat es in Kraft, das EU-Gesetz mit dem unglaublichen Namen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG. Es verpflichtet bislang nur große Unternehmen (ab 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 dann ab 1.000 Mitarbeitenden) zum sorgfältigen Umgang mit den Mitarbeitenden der unmittelbaren Lieferanten und teils auch mit der Umwelt. Dazu müssen Unternehmen unter anderem einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen und ein Risikomanagement einrichten. Stellt dieses ei...

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